Allgemeine Verkaufsbedingungen Tool - Store / Rainer GmbH

 

1. Allgemeines. Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen und besondere Verhältnisse des Käufers, die die Gefahr der Nichtbezahlung der Ware oder Dienstleistung in sich bergen, berechtigen uns zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Masse und Norm-Angaben im Internet-Katralog sind unverbindlich. Massgebend sind die jeweils gültigen Ausgaben der DIN-, ISO- und VSM- Normen.

2. Umfang der Lieferpflicht. Aufträge, welche wir sofort ausführen, werden in der Regel nicht bestätigt. Ihre Ausführung erfolgt auf Basis der gültigen Angaben im Internet-Katalog. Darüber hinausgehende Abmachungen gelten nur, soweit sie schriftlich abgefasst wurden. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unser Zulieferer vor Auslieferung eines Auftrages an der betreffenden Ware allgemein vornehmen, können nicht beanstandet werden.

3. Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sie sind bei nicht befristeten Angeboten und für Nachbestellungen freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Grundsätzlich kommt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis, bei Engineering, Montage, Inbetriebsetzung und Wartung der zum Zeitpunkt der Erledigung des Auftrags gültige Ansatz zur Anwendung. Wir behalten uns vor, an veröffentlichten Preisen jederzeit Änderungen vorzunehmen.

4. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt.

5. Fracht und Verpackung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gehen Porto- und Frachtspesen - ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand - sowie die Verpackungskosten zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Lieferungen erfolgen ab Lager CH - 7310 Bad Ragaz oder ab Werk.

6. Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Käufer benötigten Angaben und Unterlagen. Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein, wenn höhere Gewalt, Krieg, Streik, behördliche Verfügungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, ausbleibende wichtige Materiallieferungen und dergleichen uns eine Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Käufer kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Stellung von Ersatzansprüchen. Lassen sich die eingetretenen Lieferungshindernisse nicht in nützlicher Frist beheben oder gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug, behalten wir uns vor, unter entsprechender Mitteilung an den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Erfüllungsort und Transport. Erfüllungsort für unsere Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag ist unser Domizil in Bad Ragaz. Nutzen und Gefahr gehen mit Bereitstellung, spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk, Lager oder Werkstatt auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Alle Sendungen, auch Franko- oder Camionzustellungen, reisen ausnahmslos auf Gefahr des Käufers. Ohne gegenteiligen Bericht versichern wir jedoch im Interesse und auf Rechnung des Käufers alle Sendungen "Von Haus zu Haus" gegen allfällige Schäden.

8. Mängelrügen. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und gegebenenfalls eine Tatbestandsaufnahme durch den Transporteur erstellen zu lassen. Beanstandungen wegen mangelhafter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Leistungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Sendung bzw. nach Abschluss der Arbeiten vorgebracht werden. Wir haften für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

9. Umtausch. Umtausch und Rücknahmesendungen können nur nach vorgängiger Absprache und nicht später als 2 Wochen nach Erhalt der Ware akzeptiert werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen. Dies gilt generell für Ware, die speziell für den betreffenden Kundenauftrag bei unserem Lieferanten/Hersteller beschafft werden musste oder sich nicht mehr im vollständigen, originalen Neuzustand oder sich nicht mehr in einer unbeschädigten Originalverpackung befindet. Wir behalten uns vor, unseren Aufwand in Rechnung zu stellen bzw. nicht den vollen Rechnungsbetrag gutzuschreiben.

10. Garantie. Die Garantieleistung ist nach Erzeugnisbereichen unterschiedlich. Für sämtliche Produkte gelten die jeweils Qualitäts- und Gewährleistungen der betreffenden Hersteller. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Form.

Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Garantiekarte eingetragenen Verkaufsdatum oder, wenn keine Garantiekarte vorliegt, vom Tage der Lieferung an bzw. unsere Anzeige, dass die vorgenommenen Arbeiten fertiggestellt sind. Sie erlischt nach Ablauf der vereinbarten Frist oder, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Frist nicht verlängert oder erneuert. Bei ausserordentlicher Beanspruchung, wie zum Beispiel bei Mehrschichtbetrieb, ermässigt sich die Garantiefrist jeweils entsprechend. Wir verpflichten uns, alle Teile, die während der Garantiefrist nachweisbar zufolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl Instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist die Haftung im allgemeinen auf den Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt. Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten, Folgeschäden sowie etwaige Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. In Sonderfällen können wir jedoch die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte und indirekte Schäden, wird wegbedungen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die Mängel zu beheben.

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiss und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung. Insbesondere haften wir nicht für Schäden durch ungenügende Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Fremdmontage, Veränderung des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemässe Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen und anderer, von uns nicht abschätzbarer Einflüsse. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz unserem vorherigen Hinweis die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Garantie- und Funktionsleistungsansprüche hat der Käufer bei Auftragserteilung innerhalb der Garantiezeit unter Angaben des Inhabersetzungs- und Ausfalldatums oder, wo vorhanden, unter Vorlegung des ordnungsgemäss ausgefüllten Garantiescheines geltend zu machen.

11. Mehr- und Minderlieferungen. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Unter- oder Überlieferung, die sich nach den Usanzen unserer Lieferwerke richtet vor.

12. Abrufaufträge. Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bezug und Fakturierung müssen längstens innert 12 Monaten ab erstem vereinbartem Liefertermin erfolgen.

13. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung hat innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung netto zu erfolgen. Eine zusätzliche Inverzugsetzung ist nicht erforderlich. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 8% geschuldet. Zahlungsverzug erlaubt es uns, für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug selbst dann noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kaufgegenstände dem Käufer bereits abgeliefert sind.

14. Eigentumsvorbehalt. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen. Anwendbar ist Schweizer Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Chur. Erfüllungsort für Zahlungen ist Igis-Landquart. Gültig ab 1. November 2013.